Ein Chauffeur vereinbarte mit seinem Arbeitgeber ein flexibles Arbeitszeitmodell mit einem festen Tageslohn auf Abruf. Die tägliche Arbeitszeit wurde innerhalb des rechtlichen Höchstrahmens bestimmt, ohne eine feste Oberarbeitszeit zu vereinbaren. Der Chauffeur klagte darauf auf die Auszahlung von Überstunden und Überzeit. Das Gericht lehnte seine Klage

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, an der eine oder mehrere Personen oder Handelsgesellschaften beteiligt sind. Aufgrund ihres personenbezogenen Charakters ist ein öffentliches Angebot zur Zeichnung der Stammanteile ausgeschlossen. Urkunden über Stammanteile können nur als Beweisurkunden oder Namenpapiere errichtet werden, nicht jedoch als Inha­ber­papiere. Diese

«Bring Your Own Device» (BYOD) bezieht sich darauf, dass Mitarbeitende ihre eigenen persönlichen Geräte wie Smartphones, Laptops oder Tablets für berufliche Zwecke nutzen. In der Schweiz gibt es einige rechtliche Aspekte, die bei der Implementierung von BYOD beachtet werden sollten: Arbeitsrecht: Stellt der Mitarbeitende das

Die Steuerbehörden haben eng definierte Bedingungen für den Abzug von Berufskleidern gemacht. Überkleider, Laborkittel und Schutzgewänder sind abzugs­­fähig. Ebenfalls Arbeitshelme und Werkstattschuhe. Hingegen dürfen Massanzüge oder Designerkleider nicht abgezogen werden, da diese auch privat getragen werden können. Auch andere Kleider, die privat nutzbar sind, wer­den nicht

Das neue Aktienrecht gibt eine klare Reihenfolge zur Verlustverrechnung vor: Verrechnung mit dem Gewinnvortrag Verrechnung mit den freiwilligen Reserven. Beide Fälle sind gesetzlich vorgeschrieben und brauchen keinen Generalver­samm­lungs­­beschluss. Verbleiben noch weitere Verluste, können diese auf die neue Rechnung vorge­tragen werden, oder zuerst mit den gesetzlichen Gewinnreserven und