Die Reform AHV 21 wird auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das wichtigste kurz erklärt: Neu spricht man von Referenz- statt Rentenalter. Die schrittweise Erhöhung des Referenzalters für Frauen erfolgt ab dem 1. Januar 2024. Bei den Frauen wird zwischen zwei Übergangsgenerationen unterschieden: