Wenn ein Mitarbeitender entlassen wird, weil er Ansprüche im Zusammenhang mit seinem Arbeitsvertrag geltend gemacht hat, wird dies gemeinhin als Rachekündigung bezeichnet. Das kann z.B. bei einer Beschwerde wegen Geschlechtsdiskriminierung sein und gilt als missbräuchliche Kündigung. Ordnet nun ein Gericht die Wiedereinstellung an, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet,

Statuten, die nicht den Vorschriften des neuen Aktienrechts entsprechen, müssen spätestens 2024 von der Generalversammlung angepasst werden. Die entsprechende Übergangsfrist läuft Ende Jahr aus und ab dem 1. Januar 2025 werden rechtswidrige Statutenbestimmungen automatisch ausser Kraft gesetzt. Es lohnt sich, jetzt die Statuten auf ihre Gesetzeskonformität zu

Bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Rentenalter kann neu auf den AHV-Freibetrag verzichtet werden. Mit dem Verzicht können Beitragslücken geschlossen und generell die AHV-Renten bis zur maximalen Rente verbessert werden. Zudem kann das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen durch diese Beiträge verbessert werden, was zu einer Erhöhung der Rente