Lebensgemeinschaft bedeutet nicht zusammenwohnen
Ein SBB Mitarbeiter war fünf Jahre mit seiner Lebenspartnerin zusammen und heiratete sie zwei Monate vor seinem Tod. Die SBB-Pensionskasse verweigerte der Witwe die Rente, da das Paar nicht fünf Jahre zusammengelebt hatte. Das Bundesgericht gab der Witwe Recht: Das Reglement der Pensionskasse verlange nicht, dass