Aufhebung Härtefall-Regel beim Eigenmietwert
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich und das Bundesgericht haben festgestellt, dass eine Gesetzesgrundlage für den Härtefalleinschlag beim Eigenmietwert fehlt. Neu muss darum der Eigenmietwert gemäss Liegenschaftenbewertung der Gemeinde versteuert werden. Bis anhin wurde in einigen Kantonen Steuerrabatte an Liegenschaftenbesitzer gewährt, die über ein geringes Einkommen verfügten.